Was die Lizenz überhaupt regelt
Der Fallschirmsprungschein ist die Erlaubnis, ohne Aufsicht eines Lehrers zu springen. Er wird in Österreich auf Grundlage der Zivilluftfahrt-Personalverordnung erteilt; die praktische Abwicklung läuft über den Verband und den ausbildenden Betrieb. In Deutschland und der Schweiz sind die Zuständigkeiten anders geregelt, die Struktur ist vergleichbar.
Regelungen ändern sich. Die verbindlichen Anforderungen nennt immer der ausbildende Betrieb beziehungsweise der zuständige Verband – dieser Beitrag ordnet ein, ersetzt aber keine Auskunft.
Die international üblichen Lizenzstufen
| Stufe | Ungefähre Sprungzahl | Was sie erlaubt |
|---|---|---|
| A | ab etwa 25 | selbstständiges Springen, eigenes Packen des Hauptschirms, Gruppensprünge mit Einschränkungen |
| B | ab etwa 50 | Nachtsprünge und Wasserlandungen nach Einweisung, erweiterte Gruppensprünge |
| C | ab etwa 200 | Voraussetzung für viele Zusatzberechtigungen, Sprünge in fremden Betrieben ohne Sondereinweisung |
| D | ab etwa 500 | Grundlage für Lehr- und Tandemberechtigungen |
Die Zahlen sind Richtwerte aus dem international verbreiteten Stufenmodell. Entscheidend sind neben der Sprungzahl immer nachgewiesene Fertigkeiten – Freifallzeit, kontrollierte Manöver, Präzisionslandungen, Packberechtigung.
Der Weg bis zur ersten Lizenz
- Theorieprüfung. Schriftlich, über Ausrüstung, Notverfahren, Aerodynamik, Luftrecht und Sprungbetrieb.
- Praktische Sprünge. Je nach Methode AFF-Level oder Automatikprogression – siehe Ausbildung.
- Pflichtübungen. Dazu gehören üblicherweise stabile Absprünge, kontrollierte Drehungen, Tracking, Hop and Pop aus geringer Höhe und Präzisionslandungen innerhalb eines definierten Radius.
- Packberechtigung. Der Hauptschirm wird unter Aufsicht mehrfach gepackt, bis der Ablauf sicher sitzt. Die Reserve packt ausschliesslich ein Fallschirmtechniker.
- Ärztliche Tauglichkeit. Nachweis nach den jeweils geltenden Vorgaben.
- Antrag und Ausstellung. Über den Betrieb beziehungsweise Verband, mit Sprungbuch als Nachweis.
Das Sprungbuch
Jeder Sprung wird mit Datum, Ort, Flugzeug, Absetzhöhe, Freifallzeit, Ausrüstung und Sprungart eingetragen und vom Lehrer oder einem berechtigten Springer gegengezeichnet. Es ist kein Souvenir, sondern der einzige Nachweis der eigenen Erfahrung – vor jeder Prüfung, bei jedem Besuch auf einem fremden Sprungplatz und bei jeder Zusatzberechtigung wird hineingeschaut.
Zusatzberechtigungen
- Tandem. Setzt eine hohe Lizenzstufe, mehrere hundert Sprünge und eine eigene Ausbildung mit Prüfungssprüngen voraus. Siehe Tandemsprung.
- Sprunglehrer. Eigene Ausbildung, je nach System getrennt für Automatik und AFF.
- Kamera. Wird üblicherweise erst ab einer dreistelligen Sprungzahl freigegeben – eine Kamera am Helm verändert Aerodynamik und Hängenbleib-Risiko.
- Wingsuit. Erfordert Mindestsprungzahl und eine Einweisung; das Flugverhalten unterscheidet sich grundlegend, siehe BASE und Wingsuit.
- Fallschirmtechniker. Eigene Ausbildung für das Packen und Prüfen von Reserveschirmen.
Was passiert nach einer längeren Pause?
Wer über Monate nicht gesprungen ist, macht einen Auffrischungssprung mit Lehrer und wiederholt die Notverfahren. Sprungplätze handhaben das unterschiedlich streng, die Logik ist aber überall gleich: Handgriffe, die nicht regelmässig abgerufen werden, sind im Ernstfall zu langsam.
Gilt die Lizenz im Ausland?
Praktisch ja – im internationalen Sprungbetrieb werden Sprungbuch, Lizenz und Verbandsnachweis vorgelegt, und der jeweilige Betrieb entscheidet über die Freigabe. Erwartet werden fast immer ein gültiger Haftpflichtnachweis und die Übereinstimmung von Ausrüstung und Lizenzstufe. Formal bleibt die Anerkennung eine Entscheidung des Landes und des Betriebs.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es bis zur A-Lizenz?
Bei kompakter AFF-Ausbildung mit gutem Wetter sind zwei bis vier Wochen realistisch. Über die Saison verteilt und mit Automatikausbildung wird meist eine ganze Sprungsaison daraus.
Braucht man ein Tauglichkeitszeugnis?
Ein ärztlicher Nachweis der Sprungtauglichkeit ist üblich. Umfang und Intervall unterscheiden sich je nach Land und Alter – der ausbildende Betrieb nennt die konkrete Anforderung.
Verfällt die Lizenz?
Die Lizenz selbst nicht ohne Weiteres, wohl aber die praktische Freigabe: Nach längerer Pause verlangen Betriebe einen Auffrischungssprung, und Zusatzberechtigungen haben eigene Gültigkeitsregeln.